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Änderungen 2018 KAFIII
Veröffentlicht am ,
von Sven Storm
Werte Angler,
seit 01.01.2018 gibt es einige kleinere Änderungen am KAF III, die zu beachten sind …
An beiden Gewässern gelten nun einheitliche Regelungen bei Mindestmaßen, Schonzeiten und Bedingungen. Siehe hier auch Schonzeiten und Fangbegrenzungen an unseren Gewässern. Einziger Unterschied ist, dass am KAF III E auch das Eisangeln verboten ist. Bitte beachtet, dass nun in - beiden Gruben- in der Zeit vom 15.03 bis 30.04 das verwenden von Raubfischangeln und Spinnruten nicht gestattet ist.