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Auslegung Wasserahmenrichtlinie - Urteil EuGH

Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

Am 1. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das mit Spannung erwartete Urteil (Rechtssache C-461/13) zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie verkündet. Nach den strengen Maßstäben in den Schlussanträgen vom 23.10.2014 des Generalanwaltes hatten alle Umweltschützer vom EuGH-Urteil nach 15 Jahren des Inkrafttretens der Richtlinie Klarheit für die Umsetzung der Kernziele der Richtlinie erwartet. Das ist nur zum Teil geschehen. Wichtig ist die Feststellung des EuGH, dass die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht nur programmatische Formulierungen bloßer Ziele der Bewirtschaftungsplanung darstellen, sondern entgegen der Auffassung der Bundesrepublik Deutschland für jedes Vorhaben verbindlich sind.

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