Aus unserem Blog
der letzte Blog 2017 …
Veröffentlicht am ,
von Sven Storm
Einige Vereinsmitglieder haben die Frage gestellt, ob denn das Angeln nach Abgabe der Fangstatistik am Jahresende noch gestattet sei … hier die Antwort …
Selbstverständlich, dürfen unsere Mitglieder auch nach Abgabe der Fangstatistik an unseren Vereinsgewässern angeln, sofern diese eine Angelberechtigung für 2017 hatten und ab 2018 weiter aktives Mitglied in unserem Verein sind. Alle Fänge nach dem 31.12.2017 - sind in der neuen Fangstatistik, die ihr zur Beitragskassierung 2018 erhaltet - nachzutragen.
Bei dieser Gelegenheit sei nochmals darauf hingewiesen, dass am KAF III E das Eisangeln verboten ist.
der Vorstand