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KAF III I Verschluss des Tores
Veröffentlicht am ,
von Sven Storm

Werte Anglerschaft,
ab 02.02.2019, wird das Eingangstor zum KAF III I (Einfahrt B62 Kassenhäuschen) außerhalb der Badesaison - die spätestens am 01.05. - beginnt, verschlossen sein und nur “Schlüsselinhaber” eine Befahrmöglichkeit des Geländes haben. Somit ist außerhalb der Badesaison die Verschlusssicherheit durch die Schlüsselinhaber (Angler) sicherzustellen.
Das Tor ist nach Einfahrt oder Ausfahrt zu verschließen. Bei Befahrung ist die Zuwegung zu nutzen! Das Befahren von Grünflächen und unbefestigten Wegen, sowie die Befahrung nach dem Mitteltor ist zu unterlassen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keinen verbrieften Anspruch auf unser Fischereirecht innerhalb des ausgeschilderten Badebereiches gibt! Hier gilt der Grundsatz … “Badebetrieb geht vor Angeln”. Und eine weitere Bitte! - Badegäste, die sich außerhalb des ausgeschilderten Badebereiches befinden - nett aber bestimmt auf die Grenzen des Badebereiches hinweisen!
Der Vorstand